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Autor |
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keksi
Anmeldungsdatum: 18.12.2018 Beiträge: 68
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Verfasst am: 28.03.2022 13:04 Titel: Wer ist für das Verlassenschaftsverfahren zuständig? |
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Grüß Gott! Meine Tante ist vor ein paar Tagen leider gestorben.
Sie war lange krank und anscheinend ist nun ihre Zeit gekommen.
Davor hat sie meinem Mann und mir ein großzügiges Hochzeitsgeschenk überreicht, darum will ich mich jetzt auch um ihre Angelegenheiten kümmern.
Neben dem Begräbnis gibt es ja noch das Verlassenschaftsverfahren. Wisst ihr, wer da dafür zuständig ist? |
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Steveeii
Anmeldungsdatum: 27.11.2018 Beiträge: 62
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Verfasst am: 28.03.2022 13:26 Titel: Re: Wer ist für das Verlassenschaftsverfahren zuständig? |
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Mein Beileid auf jeden Fall.
Natürlich variiert die Zuständigkeit von Fall zu Fall, doch eigentlich gibt es dafür schon einen geregelten Ablauf.
Nachdem das Standesamt die Sterbeurkunde gefertigt hat, wird die dann an das sogenannte Verlassenschaftsgericht geschickt, das für euch zuständig ist.
Dieses Gericht ernennt dann für das Verfahren einen sogenannten Gerichtskommissär, der im Normalfall ein Notar ist und für die Verlassenschaft zuständig ist.
Wenn euch das nicht passt, können sich aber auch alle Erben zusammentun und einen eigenen Erbenmachthaber ernennen, der das Verfahren dann durchführen wird.
In dem Fall solltet ihr euch noch mehr Infos dazu holen. |
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